Menschenrecht auf Wohnen
Housing First für Frauen vertritt die Position, dass jeder Mensch, mit allem, was er mit sich bringt, wohnfähig ist. Somit hat jede*r das Recht auf adäquates, würdiges Wohnen.
Das Recht auf angemessenes Wohnen für alle Menschen, für dessen Gewährleistung der Staat zuständig ist, ist in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Artikel 25 (1) sowie im UN-Sozialpakt Artikel 11 (1) verankert. So heißt es in Artikel 25 (1) AEMR: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich […] Wohnung, […] und notwendige soziale Leistungen […]“. Im Rahmen des Menschenrechts auf Wohnen wird gefordert, dass die Verfügbarkeit von hinreichendem Wohnraum und den darin enthaltenen notwendigen Infrastrukturen, wie Strom- und Wasserversorgung, gewährleistet ist.